Abofalle oder ungewolltes Abo: Was du jetzt tun kannst
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Ein Gratis-Test, der zum Bezahl-Abo wurde, oder eine Rechnung für einen Dienst, den du nie bestellt hast? Prüfe in dieser Reihenfolge: Gibt es überhaupt einen Vertrag? Kannst du widerrufen? Und wie kündigst du für die Zukunft?
1. Kam überhaupt ein Vertrag zustande?
Bei Online-Bestellungen muss der Anbieter die Bestellsituation so gestalten, dass du ausdrücklich bestätigst, dich zur Zahlung zu verpflichten. Erfolgt die Bestellung über einen Button, muss er gut lesbar mit nichts anderem als „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein (§ 312j Abs. 3 BGB). Fehlt das, kommt der Vertrag nicht zustande (§ 312j Abs. 4 BGB).
Hast du gar nichts bestellt, schuldest du auch nichts. Widersprich der Forderung schriftlich und bewahre Screenshots und E-Mails auf.
2. Widerrufen innerhalb von 14 Tagen
Bei online oder telefonisch geschlossenen Verträgen hast du in der Regel ein Widerrufsrecht. Die Frist beträgt 14 Tage und beginnt bei Dienstleistungen grundsätzlich mit Vertragsschluss (§ 355 Abs. 2 BGB). Sie beginnt aber nicht, bevor du ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurdest; ohne Belehrung erlischt das Widerrufsrecht spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Fristbeginn (§ 356 Abs. 3 und 4 BGB).
Der Widerruf braucht keine Begründung; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung (§ 355 Abs. 1 BGB). Unsere Vorlage „Widerruf“ erstellt das Schreiben für dich.
3. Lastschrift zurückholen
- Hast du ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, kannst du jede Abbuchung innerhalb von acht Wochen ab Belastung ohne Angabe von Gründen von deiner Bank zurückfordern (§ 675x Abs. 2 und 4 BGB).
- Hast du nie ein Mandat erteilt, ist die Abbuchung nicht autorisiert: Die Bank muss den Betrag erstatten (§ 675u BGB). Melde das unverzüglich, spätestens innerhalb von 13 Monaten nach der Belastung (§ 676b BGB).
- Wichtig: Eine Rücklastschrift beendet keinen wirksamen Vertrag. Besteht der Vertrag, bleibt die Forderung bestehen – kündige oder widerrufe also zusätzlich.
4. Für die Zukunft kündigen
Auch wenn du an Vertrag oder Widerruf zweifelst: Kündige vorsorglich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Wurde das Abo online abgeschlossen, muss der Anbieter einen Kündigungsbutton bereitstellen (§ 312k BGB); fehlt er, darfst du jederzeit fristlos kündigen. Bei Abos über App Store oder Google Play kündigst du dort.
Kündigung in 30 Sekunden erstellen
Kostenlos, ohne Anmeldung – das PDF entsteht in deinem Browser.
Widerruf erstellen – VorlageQuellen (Gesetzestexte)
- § 312j BGB – „zahlungspflichtig bestellen“ (Button-Lösung)
- § 355 BGB – Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
- § 356 BGB – Widerrufsfrist im Fernabsatz
- § 312k BGB (Kündigungsbutton)
- § 675x BGB (Erstattung bei Lastschrift)
- § 675u BGB – nicht autorisierte Zahlungsvorgänge
- § 676b BGB – Anzeigefrist 13 Monate
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Kurz beantwortet
Muss ich zahlen, wenn der Button nicht „zahlungspflichtig bestellen“ hieß?
Wenn die Bestellsituation nicht den Anforderungen des § 312j Abs. 3 BGB entsprach, ist kein Vertrag zustande gekommen (§ 312j Abs. 4 BGB) – dann besteht auch keine Zahlungspflicht. Widersprich der Forderung schriftlich.
Wie lange kann ich eine Lastschrift zurückgeben?
Bei einer SEPA-Basislastschrift mit Mandat acht Wochen ab Belastung, ohne Begründung (§ 675x BGB). Ohne Mandat (nicht autorisiert) bis zu 13 Monate (§ 676b BGB).
Ist ein Gratis-Probeabo eine Abofalle?
Nicht unbedingt. Viele Probeabos gehen nach Ablauf automatisch in ein Bezahl-Abo über, wenn du nicht rechtzeitig kündigst. Kündige deshalb am besten direkt nach dem Abschluss zum Ende des Probezeitraums.
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