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Vertrag automatisch verlängert? So kündigst du monatlich

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Die Kündigungsfrist verpasst und schon läuft der Vertrag weiter? Früher hieß das oft: ein weiteres Jahr zahlen. Seit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge ist das bei vielen Verträgen vorbei – nach der stillschweigenden Verlängerung kannst du meist monatlich kündigen.

Die Regel für Abos und Dienstleistungen (§ 309 Nr. 9 BGB)

Für Verträge über die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen – etwa Fitnessstudio, Zeitschriften-Abo, Streaming oder Dating-Portal – sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern unwirksam:

  • eine Erstlaufzeit von mehr als zwei Jahren,
  • eine stillschweigende Verlängerung, außer der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit und du kannst ihn dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen,
  • eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat vor Ablauf der ersten Laufzeit.

Gilt das für meinen Vertrag?

Die heutige Fassung gilt für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden. Für ältere Verträge gilt die damalige Fassung – dort waren Verlängerungen um bis zu ein Jahr und drei Monate Kündigungsfrist noch zulässig. Schau also zuerst auf das Datum deines Vertragsschlusses.

§ 309 BGB betrifft Allgemeine Geschäftsbedingungen, also vorformulierte Vertragsklauseln – das ist bei Verbraucherverträgen der Normalfall. Ausdrücklich ausgenommen sind Versicherungsverträge.

Sonderregeln: Handy, Internet und Versicherungen

Für Handy-, Internet- und Festnetzverträge gilt das Telekommunikationsgesetz: Nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit (höchstens 24 Monate) kannst du einen stillschweigend verlängerten Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 56 Abs. 3 TKG).

Versicherungen dürfen sich weiterhin um jeweils bis zu ein Jahr verlängern; die Kündigungsfrist liegt zwischen einem und drei Monaten zum Ablauf (§ 11 VVG). Hier lohnt sich also der Blick in die Police und ein Eintrag im Kalender.

So gehst du vor

  • Vertragsdatum und Laufzeit prüfen (Vertragsbestätigung, Kundenkonto, E-Mails).
  • Kündigung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ formulieren – dann musst du das genaue Datum nicht selbst ausrechnen.
  • Online abgeschlossen? Dann muss der Anbieter einen Kündigungsbutton anbieten (§ 312k BGB).
  • Kündigung nachweisbar senden und auf die Bestätigung achten.
  • Lastschrift nach Vertragsende im Blick behalten.

Was, wenn der Anbieter ein weiteres Jahr verlangt?

Beruft sich der Anbieter bei einem Vertrag ab März 2022 auf eine Verlängerung um ein ganzes Jahr, weise schriftlich auf § 309 Nr. 9 BGB hin und verlange die Bestätigung des Vertragsendes. Ist die Lage unklar oder geht es um viel Geld, helfen die Verbraucherzentralen weiter. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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Kurz beantwortet

Mein Vertrag hat sich automatisch verlängert – muss ich jetzt ein weiteres Jahr zahlen?

Bei Abo- und Dienstleistungsverträgen, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, in der Regel nicht: Eine stillschweigende Verlängerung ist in AGB nur auf unbestimmte Zeit mit höchstens einem Monat Kündigungsfrist zulässig (§ 309 Nr. 9 BGB). Ausnahmen gelten etwa für Versicherungen.

Gilt die monatliche Kündigung auch für Handyverträge?

Ja, nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit kannst du einen stillschweigend verlängerten Telekommunikationsvertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 56 Abs. 3 TKG).

Und bei Verträgen von vor März 2022?

Dann gilt die alte Fassung des § 309 Nr. 9 BGB. Verlängerungen um bis zu ein Jahr und eine Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten waren dort noch zulässig. Kündige trotzdem gleich „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.

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