Krankenkasse wechseln: Musst du kündigen?
Stand:
Wer von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen wechselt, braucht seit 2021 kein Kündigungsschreiben mehr: Die neue Kasse meldet den Wechsel elektronisch an die alte (§ 175 Abs. 2 und 4 SGB V). Du musst nur die Fristen kennen.
Kein Kündigungsschreiben beim Kassenwechsel
Du erklärst den Beitritt bei der neuen Krankenkasse. Diese informiert deine bisherige Kasse im elektronischen Meldeverfahren; die Meldung ersetzt deine Kündigung (§ 175 Abs. 4 Satz 4 SGB V). Die bisherige Kasse muss das Ende der Mitgliedschaft spätestens zwei Wochen nach Eingang der Meldung bestätigen.
Die neue Kasse darf dich nicht ablehnen und den Beitritt nicht durch falsche Beratung erschweren (§ 175 Abs. 1 SGB V).
Fristen: 12 Monate Bindung, dann zum übernächsten Monatsende
An eine gewählte Krankenkasse bist du mindestens zwölf Monate gebunden. Danach endet die Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet ab dem Monat, in dem du den Wechsel erklärst (§ 175 Abs. 4 SGB V).
- Beispiel: Beitritt bei der neuen Kasse im Oktober → Wechsel wirksam zum 1. Januar (alte Mitgliedschaft endet am 31. Dezember).
- Hast du einen Wahltarif abgeschlossen, gilt eine eigene Mindestbindung nach § 53 Abs. 8 SGB V: ein Jahr (Beitragsrückerstattung, Kostenerstattung) oder drei Jahre (Selbstbehalt, Krankengeld-Wahltarif).
Sonderkündigung bei höherem Zusatzbeitrag
Erhebt deine Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie ihn, kannst du abweichend von der 12-Monats-Bindung wechseln. Die Erklärung muss bis zum Ablauf des Monats erfolgen, für den der höhere Zusatzbeitrag erstmals gilt (§ 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V). Erhöhungen zum 1. Januar kannst du also bis zum 31. Januar nutzen.
Auch hier genügt der Beitritt bei der neuen Kasse – sie übernimmt die Meldung.
Wann du doch selbst kündigen musst
Ein Kündigungsschreiben brauchst du nur, wenn du die gesetzliche Krankenversicherung ganz verlässt, etwa beim Wechsel in die private Krankenversicherung oder bei einem Umzug ins Ausland. Die Kündigung wird dann nur wirksam, wenn du innerhalb der Frist eine andere Absicherung im Krankheitsfall nachweist (§ 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V).
Für solche Fälle kannst du mit Kündigungspilot unter „Anderer Anbieter“ ein Schreiben erstellen und die Anschrift deiner Kasse eintragen.
So gehst du vor
- Prüfen, ob die 12 Monate um sind – oder ob deine Kasse den Zusatzbeitrag erhöht hat.
- Bei der neuen Kasse den Mitgliedsantrag stellen (meist online möglich).
- Arbeitgeber bzw. Rentenversicherung oder Jobcenter über die neue Kasse informieren.
- Familienversicherte Angehörige wechseln mit; prüfe im Antrag, dass sie aufgeführt sind.
Kündigung in 30 Sekunden erstellen
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Kündigungsschreiben für PKV-Wechsel oder Auslandsumzug erstellenQuellen (Gesetzestexte)
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Kurz beantwortet
Muss ich meine alte Krankenkasse selbst kündigen?
Nein, nicht beim Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Kasse. Die neue Kasse meldet den Wechsel elektronisch, diese Meldung ersetzt die Kündigung (§ 175 Abs. 4 SGB V).
Wie lange dauert ein Krankenkassenwechsel?
Der Wechsel wird zum Ende des übernächsten Monats wirksam. Wer im Oktober wechselt, ist ab 1. Januar bei der neuen Kasse versichert – vorausgesetzt, die 12-monatige Bindung ist abgelaufen.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung sofort wechseln?
Ja. Bei erstmaligem oder erhöhtem Zusatzbeitrag entfällt die 12-Monats-Bindung, wenn du bis zum Ende des Monats wechselst, für den die Erhöhung erstmals gilt. Wirksam wird der Wechsel trotzdem erst zum Ende des übernächsten Monats.
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