Kündigungsbutton nach § 312k BGB: So kündigst du online mit zwei Klicks
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Wer online einen Vertrag abschließen kann, muss auch online kündigen können – mit einer gut sichtbaren Kündigungsschaltfläche. Diese Pflicht steht in § 312k BGB und gilt seit dem 1. Juli 2022.
Für welche Verträge gilt der Kündigungsbutton?
Für Verträge mit Verbrauchern, die über eine Webseite geschlossen werden können und auf ein Dauerschuldverhältnis gegen Entgelt gerichtet sind – etwa Streaming, Handy, Fitnessstudio, Zeitungsabos oder Software (§ 312k Abs. 1 BGB).
Ausgenommen sind Verträge, für deren Kündigung das Gesetz ausschließlich eine strengere Form als die Textform vorschreibt, sowie Finanzdienstleistungen (z. B. Girokonto, Kreditkarte).
Wie der Button aussehen muss
Das Gesetz macht klare Vorgaben (§ 312k Abs. 2 BGB):
- Beschriftung „Verträge hier kündigen“ oder eine entsprechend eindeutige Formulierung, gut lesbar
- Führt unmittelbar zu einer Bestätigungsseite; Button und Seite müssen ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein
- Auf der Bestätigungsseite: Angaben zu Art der Kündigung, Identifizierung, Vertrag, Zeitpunkt und E-Mail-Adresse für die Bestätigung
- Abschluss über eine Schaltfläche „jetzt kündigen“ oder eine entsprechend eindeutige Formulierung
Bestätigung und Nachweis
Du musst deine Kündigung mit Datum und Uhrzeit speichern können. Der Anbieter muss dir Inhalt, Datum und Uhrzeit des Zugangs sowie das Vertragsende sofort elektronisch in Textform bestätigen. Es wird vermutet, dass die Kündigung unmittelbar nach dem Klick zugegangen ist (§ 312k Abs. 3 und 4 BGB). Gibst du keinen Zeitpunkt an, wirkt sie im Zweifel zum frühestmöglichen Termin (§ 312k Abs. 5 BGB).
Kein Button? Dann jederzeit fristlos kündbar
Stellt der Anbieter Button und Bestätigungsseite nicht ordnungsgemäß bereit, kannst du den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB). In diesem Fall hilft ein Kündigungsschreiben mit Hinweis auf § 312k Abs. 6 BGB – unsere Vorlage „Fristlose Kündigung“ lässt sich dafür nutzen.
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Kurz beantwortet
Seit wann gibt es den Kündigungsbutton?
Seit dem 1. Juli 2022. Grundlage ist § 312k BGB, eingeführt durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge.
Gilt der Kündigungsbutton auch für mein Bankkonto?
Nein. § 312k BGB gilt nicht für Webseiten und Verträge über Finanzdienstleistungen. Girokonten kannst du aber nach § 675h BGB in der Regel jederzeit kündigen.
Was mache ich, wenn der Anbieter keinen Kündigungsbutton hat?
Dann kannst du jederzeit ohne Kündigungsfrist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB). Schick am besten ein Kündigungsschreiben per Einschreiben und verweise auf die fehlende Schaltfläche.
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