Arbeitsvertrag kündigen als Arbeitnehmer: Frist, Form, Muster
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Eine Kündigung des Arbeitsvertrags ist nur wirksam, wenn sie schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift beim Arbeitgeber ankommt – E-Mail, Fax oder WhatsApp reichen nicht (§ 623 BGB). Und die Frist muss stimmen.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer
Ohne abweichende Regelung kannst du mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen (§ 622 Abs. 1 BGB). Vier Wochen sind 28 Tage – nicht ein Monat.
Die längeren, nach Betriebszugehörigkeit gestaffelten Fristen in § 622 Abs. 2 BGB gelten nach dem Gesetz nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Dein Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag kann aber längere Fristen auch für dich vorsehen – für dich darf die Frist dabei nicht länger sein als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB).
- Probezeit (höchstens sechs Monate): zwei Wochen Frist, zu jedem Tag (§ 622 Abs. 3 BGB).
- Tarifvertrag: kann abweichende Fristen festlegen (§ 622 Abs. 4 BGB) – schau in deinen Vertrag.
Schriftform: Papier und Unterschrift
Die Kündigung braucht die Schriftform; die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen (§ 623 BGB). Drucke das Schreiben aus, unterschreibe es eigenhändig und übergib das Original.
Am sichersten ist die persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung (Datum + Unterschrift auf einer Kopie) oder die Übergabe vor einem Zeugen. Per Post empfiehlt sich ein Einwurf-Einschreiben, rechtzeitig vor Fristende.
Was ins Kündigungsschreiben gehört
- Dein Name und deine Anschrift, Name und Anschrift des Arbeitgebers
- Datum und Betreff „Kündigung meines Arbeitsverhältnisses“
- Klare Erklärung: „hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum …, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
- Bitte um Eingangsbestätigung und um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Eigenhändige Unterschrift
Danach: Arbeitsagentur und Sperrzeit
Hast du noch keinen neuen Job, musst du dich spätestens drei Monate vor dem Ende arbeitsuchend melden – liegen zwischen Kündigung und Ende weniger als drei Monate, innerhalb von drei Tagen (§ 38 Abs. 1 SGB III).
Wer selbst kündigt, ohne einen wichtigen Grund zu haben, riskiert beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe (§ 159 SGB III), in der Regel zwölf Wochen. Lass dich im Zweifel vorher von der Agentur für Arbeit beraten.
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Kurz beantwortet
Kann ich meinen Job per E-Mail kündigen?
Nein. Für Arbeitsverhältnisse schreibt § 623 BGB die Schriftform vor, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder Messenger ist unwirksam.
Wie lange ist die Kündigungsfrist als Arbeitnehmer?
Gesetzlich vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, in der Probezeit zwei Wochen. Arbeits- oder Tarifvertrag können längere Fristen vorsehen; für dich darf die Frist aber nicht länger sein als für den Arbeitgeber.
Bis wann muss die Kündigung beim Arbeitgeber sein?
Für ein Ende zum Monatsende muss sie spätestens 28 Tage vorher zugehen. Beispiel: Für den 31. Dezember muss die Kündigung spätestens am 3. Dezember beim Arbeitgeber sein.
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