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Mitgliedschaft & Verein kündigen

Vereins- und Clubmitgliedschaften (z. B. Automobilclubs) kündigst du nach der Satzung des Vereins – meist schriftlich zum Ende des Mitgliedsjahres.

2 Anbieter mit Kündigungsvorlage

Kündigungsfristen: was gesetzlich gilt

Jedes Mitglied darf austreten. Die Satzung kann den Austritt auf das Ende des Geschäftsjahres legen oder eine Kündigungsfrist vorsehen – höchstens zwei Jahre (§ 39 BGB).

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Sonderkündigung

Fragen & Antworten: Mitgliedschaft & Verein kündigen

Welche Kündigungsfrist gilt – Mitgliedschaften?

Jedes Mitglied darf austreten. Die Satzung kann den Austritt auf das Ende des Geschäftsjahres legen oder eine Kündigungsfrist vorsehen – höchstens zwei Jahre (§ 39 BGB).

Wie kündige ich schriftlich – Mitgliedschaften?

Wähle deinen Anbieter aus der Liste, trag Name, Anschrift und Kunden- bzw. Vertragsnummer ein und lade das Kündigungsschreiben als PDF herunter. Ausdrucken, unterschreiben und per Einschreiben verschicken. Das PDF wird lokal in deinem Browser erstellt – deine Daten werden nicht übertragen.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht – Mitgliedschaften?

Typische Anlässe: Verträge im Todesfall kündigen. Die Details und Fristen findest du auf den jeweiligen Seiten zur Sonderkündigung.

Worauf muss ich achten – Mitgliedschaften?

Die Satzung findest du meist auf der Website des Vereins oder in deinen Mitgliedsunterlagen.

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