Mitgliedschaft & Verein kündigen
Vereins- und Clubmitgliedschaften (z. B. Automobilclubs) kündigst du nach der Satzung des Vereins – meist schriftlich zum Ende des Mitgliedsjahres.
2 Anbieter mit Kündigungsvorlage
Kündigungsfristen: was gesetzlich gilt
Jedes Mitglied darf austreten. Die Satzung kann den Austritt auf das Ende des Geschäftsjahres legen oder eine Kündigungsfrist vorsehen – höchstens zwei Jahre (§ 39 BGB).
- 💡 Die Satzung findest du meist auf der Website des Vereins oder in deinen Mitgliedsunterlagen.
Rechtsgrundlagen
Sonderkündigung
Fragen & Antworten: Mitgliedschaft & Verein kündigen
Welche Kündigungsfrist gilt – Mitgliedschaften?
Jedes Mitglied darf austreten. Die Satzung kann den Austritt auf das Ende des Geschäftsjahres legen oder eine Kündigungsfrist vorsehen – höchstens zwei Jahre (§ 39 BGB).
Wie kündige ich schriftlich – Mitgliedschaften?
Wähle deinen Anbieter aus der Liste, trag Name, Anschrift und Kunden- bzw. Vertragsnummer ein und lade das Kündigungsschreiben als PDF herunter. Ausdrucken, unterschreiben und per Einschreiben verschicken. Das PDF wird lokal in deinem Browser erstellt – deine Daten werden nicht übertragen.
Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht – Mitgliedschaften?
Typische Anlässe: Verträge im Todesfall kündigen. Die Details und Fristen findest du auf den jeweiligen Seiten zur Sonderkündigung.
Worauf muss ich achten – Mitgliedschaften?
Die Satzung findest du meist auf der Website des Vereins oder in deinen Mitgliedsunterlagen.