Kündigungsfrist-Rechner
Bis wann musst du kündigen? Vertragsbeginn, Laufzeit und Frist eingeben – der Rechner berücksichtigt die neue Regel für Verträge ab dem 1. März 2022 und die Sonderregeln für Handy- und Internetverträge.
So rechnet der Rechner
- Ende der Erstlaufzeit = Tag vor dem entsprechenden Datum nach Ablauf der Monate (Beginn 01.02. → Ende 31.01.).
- Letzter Zugangstag = Vertragsende minus Kündigungsfrist.
- Handy & Internet (§ 56 TKG) und Verträge ab 1. März 2022 (§ 309 Nr. 9 BGB): nach der Erstlaufzeit jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar.
- Ältere Verträge und Versicherungen: Verlängerung um den vereinbarten Zeitraum (bei Versicherungen höchstens ein Jahr, § 11 VVG).
- Empfohlenes Absendedatum: fünf Tage vor dem letzten Zugangstag – der Zugang zählt (§ 130 BGB).
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Fragen zur Kündigungsfrist
Wie berechne ich meine Kündigungsfrist?
Du brauchst den Vertragsbeginn, die Mindestlaufzeit und die Kündigungsfrist aus deinem Vertrag. Das Vertragsende der Erstlaufzeit ist der Tag vor dem Jahrestag des Beginns (z. B. Beginn 15.03.2025, 24 Monate → Ende 14.03.2027). Davon ziehst du die Kündigungsfrist ab – bis dahin muss die Kündigung beim Anbieter angekommen sein.
Was hat sich am 1. März 2022 geändert?
Für Verträge über regelmäßige Lieferungen oder Dienstleistungen (z. B. Fitnessstudio, Zeitschriften, Streaming), die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, darf die Kündigungsfrist höchstens einen Monat betragen. Nach der Erstlaufzeit darf sich der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und ist dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB). Versicherungsverträge sind davon ausgenommen.
Gilt das auch für Handyverträge?
Für Handy-, DSL-, Kabel- und Glasfaserverträge gilt § 56 TKG: höchstens 24 Monate Erstlaufzeit, danach jederzeit mit einem Monat Frist kündbar – unabhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde.
Zählt das Datum des Poststempels?
Nein. Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Anbieter zugeht (§ 130 BGB). Plane deshalb einige Tage für den Postweg ein und schick den Brief per Einschreiben, damit du den Zugang nachweisen kannst.
Was gilt bei Versicherungen?
Versicherungsverträge verlängern sich meist um ein Jahr; die Verlängerung darf höchstens ein Jahr betragen, die Kündigungsfrist zwischen einem und drei Monaten liegen (§ 11 VVG). Verträge mit mehr als drei Jahren Laufzeit kannst du zum Ende des dritten Jahres mit drei Monaten Frist kündigen.