Kündigungspilot

Handyvertrag, DSL & Internet kündigen

Mobilfunk-, DSL-, Kabel- und Glasfaserverträge kündigst du schriftlich oder in Textform. Wähle deinen Anbieter, trag Kunden- und Rufnummer ein und lade das fertige Kündigungsschreiben herunter.

20 Anbieter mit Kündigungsvorlage

Kündigungsfristen: was gesetzlich gilt

Die anfängliche Laufzeit darf höchstens 24 Monate betragen. Verlängert sich der Vertrag danach stillschweigend, kannst du jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 56 Abs. 1 und 3 TKG). Ändert der Anbieter den Vertrag einseitig zu deinem Nachteil – z. B. durch eine Preiserhöhung –, darfst du innerhalb von drei Monaten ohne Frist und ohne Kosten kündigen (§ 57 Abs. 1 TKG).

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Ratgeber: Internet zu langsam: Sonderkündigung oder Minderung

Sonderkündigung

Fragen & Antworten: Handyvertrag, DSL & Internet kündigen

Welche Kündigungsfrist gilt – Handy & Internet?

Die anfängliche Laufzeit darf höchstens 24 Monate betragen. Verlängert sich der Vertrag danach stillschweigend, kannst du jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 56 Abs. 1 und 3 TKG). Ändert der Anbieter den Vertrag einseitig zu deinem Nachteil – z. B. durch eine Preiserhöhung –, darfst du innerhalb von drei Monaten ohne Frist und ohne Kosten kündigen (§ 57 Abs. 1 TKG).

Wie kündige ich schriftlich – Handy & Internet?

Wähle deinen Anbieter aus der Liste, trag Name, Anschrift und Kunden- bzw. Vertragsnummer ein und lade das Kündigungsschreiben als PDF herunter. Ausdrucken, unterschreiben und per Einschreiben verschicken. Das PDF wird lokal in deinem Browser erstellt – deine Daten werden nicht übertragen.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht – Handy & Internet?

Typische Anlässe: Sonderkündigung wegen Preiserhöhung, Kündigung wegen Umzug, Verträge im Todesfall kündigen, Vertrag widerrufen (14 Tage Widerrufsrecht). Die Details und Fristen findest du auf den jeweiligen Seiten zur Sonderkündigung.

Worauf muss ich achten – Handy & Internet?

Rufnummer mitnehmen? Beantrage die Portierung beim neuen Anbieter – die alte Kündigung bleibt trotzdem nötig.

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