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Rundfunkbeitrag kündigen? So meldest du die Wohnung ab

Stand:

Der Rundfunkbeitrag ist kein Vertrag, den du kündigen kannst. Er hängt an der Wohnung. Endet die Beitragspflicht für eine Wohnung, kannst du sie aber beim Beitragsservice abmelden.

Kündigen geht nicht – abmelden schon

Der Beitragsservice schreibt dazu: „Nein, den Rundfunkbeitrag können Sie nicht kündigen – aber unter bestimmten Bedingungen können Sie Ihre Wohnung abmelden.“ Der Beitrag fällt pro Wohnung einmal an, egal wie viele Personen dort leben und ob Empfangsgeräte vorhanden sind.

Wann du die Wohnung abmelden kannst

Laut Beitragsservice endet die Beitragspflicht, wenn eine Wohnung nicht mehr bewohnt bzw. aufgelöst wird. Typische Fälle:

  • Zusammenziehen: Du ziehst in eine Wohnung, für die schon jemand zahlt. Du meldest deine bisherige Wohnung ab und gibst die Beitragsnummer der zahlenden Person an.
  • Umzug ins Ausland: Bei einem dauerhaften Umzug reichst du die Abmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamts ein.
  • Pflegeheim: Bei vollstationärer Pflege entfällt die Beitragspflicht für die bisherige Wohnung; nötig ist ein Nachweisformular der Einrichtung (per Post).
  • Sterbefall: Angehörige melden die Wohnung mit einer Kopie der Sterbeurkunde ab. Wohnt noch jemand dort, muss diese Person die Wohnung anmelden.

Umzug in Deutschland: ummelden statt abmelden

Ziehst du innerhalb Deutschlands um und zahlst weiter für die neue Wohnung, meldest du nicht ab, sondern teilst dem Beitragsservice deine neue Adresse mit (Ummeldung). So entsteht kein zweites Beitragskonto.

Die Beitragsnummer ist personengebunden: Ziehst du aus und bleibt jemand in der Wohnung, muss diese Person die Wohnung selbst anmelden.

Befreiung ist keine Abmeldung

Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann sich auf Antrag von der Beitragspflicht befreien lassen; auch für eine Nebenwohnung ist eine Befreiung auf Antrag möglich. Die Wohnung bleibt dabei angemeldet – sie wird nur von der Zahlung freigestellt.

So meldest du ab

Am einfachsten über das Online-Formular „Abmelden“ auf rundfunkbeitrag.de/formulare. Per Post geht es an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln. Halte deine Beitragsnummer und die nötigen Nachweise bereit.

Reagiere auf Schreiben des Beitragsservice: Wer nicht antwortet, wird laut Beitragsservice automatisch angemeldet – rückwirkend zu dem Datum aus den Meldedaten.

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Zum offiziellen Abmeldeformular

Kurz beantwortet

Kann man den Rundfunkbeitrag kündigen?

Nein. Du kannst aber die Wohnung abmelden, wenn die Beitragspflicht endet – etwa beim Zusammenziehen, Umzug ins Ausland, Umzug ins Pflegeheim oder im Sterbefall.

Wie melde ich den Rundfunkbeitrag beim Zusammenziehen ab?

Melde deine bisherige Wohnung ab und gib die Beitragsnummer der Person an, die für die gemeinsame Wohnung schon zahlt.

Wohin schicke ich die Abmeldung?

Online über rundfunkbeitrag.de/formulare oder per Post an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.

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