Vertrag widerrufen (14 Tage Widerrufsrecht)
Hast du einen Vertrag online, per Telefon oder an der Haustür abgeschlossen, kannst du ihn in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen (§ 312g, § 355 BGB). Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
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Wann gilt das?
- Gilt für Fernabsatzverträge (Internet, Telefon, E-Mail) und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (§ 312g Abs. 1 BGB).
- Die Frist beträgt 14 Tage und beginnt bei Dienstleistungen grundsätzlich mit Vertragsschluss, bei Waren mit Erhalt (§ 355 Abs. 2, § 356 Abs. 2 BGB). Ohne ordnungsgemäße Belehrung beginnt sie nicht; das Widerrufsrecht erlischt dann spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen (§ 356 Abs. 3 und 4 BGB).
- Du musst keinen Grund angeben. Rechtzeitiges Absenden genügt (§ 355 Abs. 1 BGB).
- Ausnahmen gibt es z. B. für bereits vollständig erbrachte Dienstleistungen oder digitale Inhalte, wenn du der vorzeitigen Ausführung zugestimmt hast (§ 356 Abs. 5 und 6 BGB).
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und das Gesetz in der aktuellen Fassung.
Fragen & Antworten: Vertrag widerrufen (14 Tage Widerrufsrecht)
Muss ich einen Widerruf begründen?
Nein. Aus deiner Erklärung muss nur eindeutig hervorgehen, dass du den Vertrag widerrufst (§ 355 Abs. 1 BGB).
Reicht es, wenn der Widerruf am 14. Tag abgeschickt wird?
Ja. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung (§ 355 Abs. 1 Satz 5 BGB). Bewahre deshalb einen Nachweis auf, etwa den Einlieferungsbeleg oder die gesendete E-Mail.
Was ist der Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung?
Mit dem Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt, als wäre er nicht geschlossen worden – bereits gezahlte Beträge bekommst du zurück. Eine Kündigung beendet den Vertrag nur für die Zukunft.