Kündigungsschreiben: Vorlage, Inhalt und Versand
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Eine Kündigung muss nicht kompliziert sein: Wer kündigt, welcher Vertrag, zu wann – mehr braucht es im Kern nicht. Entscheidend ist, dass das Schreiben eindeutig ist und du später beweisen kannst, dass es angekommen ist.
Diese Angaben gehören in jede Kündigung
Damit der Anbieter deinen Vertrag sicher zuordnen kann und keine Rückfragen entstehen, sollte dein Schreiben enthalten:
- Deinen vollständigen Namen und deine Anschrift (so, wie sie beim Anbieter hinterlegt sind).
- Die Anschrift des Anbieters – am besten die Kündigungsadresse aus Vertrag, Rechnung oder Impressum.
- Ort und Datum.
- Eine eindeutige Betreffzeile, z. B. „Kündigung Mobilfunkvertrag – Kundennummer 123456“.
- Kunden-, Vertrags- oder Versicherungsscheinnummer; bei Handyverträgen zusätzlich die Rufnummer.
- Den unmissverständlichen Satz, dass du kündigst – und zu wann.
- Die Bitte um eine schriftliche Bestätigung mit dem genauen Vertragsende.
- Bei einem Brief: deine Unterschrift.
„Fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
Wenn du dein genaues Vertragsende nicht kennst, ist die Formulierung „Hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ die sicherste Wahl. Der Anbieter muss dann selbst das früheste zulässige Datum ansetzen – du riskierst nicht, durch ein falsch berechnetes Datum eine Frist zu verpassen.
Kennst du das Datum, kannst du beides kombinieren: „…zum 31.03.2027, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“ Unser Generator formuliert das automatisch so. Das Datum berechnest du mit dem Kündigungsfrist-Rechner.
Sinnvolle Zusätze
Nicht vorgeschrieben, aber oft hilfreich:
- Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats zum Vertragsende – damit nach Vertragsende nichts mehr abgebucht wird.
- Widerspruch gegen Rückgewinnungsanrufe und Werbung.
- Bei einer Sonderkündigung: der Grund (z. B. Preiserhöhung, Umzug, Todesfall) und gegebenenfalls Nachweise als Anlage.
Brief, E-Mail oder Kündigungsbutton?
Bei den meisten Verbraucherverträgen genügt die Textform, also auch eine E-Mail (§ 126b BGB); AGB in Verträgen seit Oktober 2016 dürfen in der Regel keine strengere Form verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). Wohnungsmiet- und Arbeitsverträge brauchen dagegen die Schriftform mit Unterschrift.
Wirksam wird die Kündigung erst mit dem Zugang beim Anbieter (§ 130 BGB) – und den musst du im Streitfall beweisen. Deshalb bei wichtigen Fristen: Brief per Einschreiben oder – bei online geschlossenen Verträgen – der Kündigungsbutton, dessen Eingang der Anbieter sofort bestätigen muss (§ 312k Abs. 4 BGB).
Keine Bestätigung bekommen?
Eine Bestätigung ist für die Wirksamkeit der Kündigung nicht erforderlich – sie ist aber dein Beleg. Bleibt sie aus, hake nach und heb den Einlieferungsbeleg auf. Wie du vorgehst, steht im Ratgeber „Kündigungsbestätigung nicht erhalten“.
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Kurz beantwortet
Was muss in einem Kündigungsschreiben stehen?
Name und Anschrift, Kunden- oder Vertragsnummer, der eindeutige Satz, dass du kündigst, der Zeitpunkt (z. B. „fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt“), die Bitte um Bestätigung, Datum und – bei einem Brief – deine Unterschrift.
Muss ich einen Grund für die Kündigung nennen?
Bei einer ordentlichen Kündigung nicht. Nur bei einer Sonder- oder fristlosen Kündigung solltest du den Grund angeben, weil sich das Kündigungsrecht daraus ergibt.
Ist die Vorlage kostenlos?
Ja. Du füllst die Felder aus, das PDF wird direkt in deinem Browser erzeugt. Deine Eingaben werden nicht an uns übertragen.
Reicht „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“?
Ja. Damit ist die Kündigung auch dann wirksam, wenn du dich beim Datum verrechnet hättest – sie gilt dann zum frühestmöglichen Termin.
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