Kündigungspilot

Strom & Gas kündigen

Strom- oder Gasanbieter kündigen – beim Anbieterwechsel übernimmt das oft der neue Versorger. Bei Umzug, Preiserhöhung oder wenn du selbst kündigen willst, hilft dir das fertige Schreiben.

17 Anbieter mit Kündigungsvorlage

Kündigungsfristen: was gesetzlich gilt

Grundversorgungsverträge kannst du mit zwei Wochen Frist kündigen (§ 20 StromGVV). Bei Sonderverträgen gilt die Laufzeit aus deinem Vertrag; für Verträge ab 1. März 2022 ist nach der Erstlaufzeit höchstens ein Monat Frist zulässig (§ 309 Nr. 9 BGB). Bei einer Preiserhöhung darfst du ohne Frist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen (§ 41 Abs. 5 EnWG), beim Umzug mit sechs Wochen Frist (§ 41b Abs. 5 EnWG).

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Ratgeber: Strom & Gas kündigen: Preiserhöhung, Umzug, Grundversorgung

Sonderkündigung

Fragen & Antworten: Strom & Gas kündigen

Welche Kündigungsfrist gilt – Strom & Gas?

Grundversorgungsverträge kannst du mit zwei Wochen Frist kündigen (§ 20 StromGVV). Bei Sonderverträgen gilt die Laufzeit aus deinem Vertrag; für Verträge ab 1. März 2022 ist nach der Erstlaufzeit höchstens ein Monat Frist zulässig (§ 309 Nr. 9 BGB). Bei einer Preiserhöhung darfst du ohne Frist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen (§ 41 Abs. 5 EnWG), beim Umzug mit sechs Wochen Frist (§ 41b Abs. 5 EnWG).

Wie kündige ich schriftlich – Strom & Gas?

Wähle deinen Anbieter aus der Liste, trag Name, Anschrift und Kunden- bzw. Vertragsnummer ein und lade das Kündigungsschreiben als PDF herunter. Ausdrucken, unterschreiben und per Einschreiben verschicken. Das PDF wird lokal in deinem Browser erstellt – deine Daten werden nicht übertragen.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht – Strom & Gas?

Typische Anlässe: Sonderkündigung wegen Preiserhöhung, Kündigung wegen Umzug, Verträge im Todesfall kündigen. Die Details und Fristen findest du auf den jeweiligen Seiten zur Sonderkündigung.

Worauf muss ich achten – Strom & Gas?

Der Versorger muss deine Kündigung innerhalb einer Woche in Textform bestätigen (§ 41b Abs. 1 EnWG).

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