Handyvertrag kündigen 2026: Fristen, Rufnummer & Sonderkündigung
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Seit dem Telekommunikationsgesetz von Dezember 2021 sind Handy- und Internetverträge deutlich verbraucherfreundlicher: Nach der Mindestlaufzeit kommst du jederzeit mit einem Monat Frist raus. Hier steht, was du wissen musst – und wie du in fünf Minuten kündigst.
Mindestlaufzeit: höchstens 24 Monate
Die anfängliche Laufzeit eines Mobilfunk- oder Internetvertrags darf 24 Monate nicht überschreiten. Außerdem müssen Anbieter vor Vertragsschluss auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten Laufzeit anbieten (§ 56 Abs. 1 TKG).
Willst du zum Ende der Mindestlaufzeit raus, schau in deinen Vertrag: Dort steht die Kündigungsfrist zum Laufzeitende. Unser Kündigungsfrist-Rechner zeigt dir das genaue Datum.
Nach der Mindestlaufzeit: jederzeit mit einem Monat Frist
Hast du den Termin verpasst, ist das kein Drama mehr. Verlängert sich der Vertrag stillschweigend, kannst du ihn nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen – ohne zusätzliche Kosten (§ 56 Abs. 3 und 4 TKG).
Der Anbieter muss dich vor der Verlängerung auf einem dauerhaften Datenträger auf dieses Kündigungsrecht hinweisen.
Rufnummer mitnehmen
Deine Rufnummer kannst du zum neuen Anbieter mitnehmen. Der Wechsel läuft unter Leitung des neuen (aufnehmenden) Anbieters; der Dienst darf dabei nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen werden (§ 59 TKG). Beauftrage die Mitnahme also beim neuen Anbieter und kündige den alten Vertrag trotzdem selbst – oder lass dir bestätigen, dass der neue Anbieter das übernimmt.
Sonderkündigung: Preiserhöhung und Umzug
Ändert der Anbieter den Vertrag einseitig zu deinem Nachteil, etwa durch eine Preiserhöhung, kannst du innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung ohne Frist und ohne Kosten kündigen (§ 57 Abs. 1 TKG).
Ziehst du um, muss der Anbieter den Vertrag am neuen Wohnort zu den bisherigen Konditionen fortführen, wenn er die Leistung dort anbietet. Kann er das nicht, darfst du mit einem Monat Frist kündigen (§ 60 TKG).
So kündigst du in fünf Minuten
Du brauchst nur wenige Angaben – den Rest erledigt die Vorlage:
- Anbieter auswählen (z. B. Telekom, Vodafone, o2, 1&1, congstar)
- Name, Anschrift, Kundennummer und Rufnummer eintragen
- PDF herunterladen, unterschreiben und per Einschreiben schicken – oder den Kündigungsbutton auf der Website des Anbieters nutzen
- Auf die Kündigungsbestätigung achten und den Beleg aufheben
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Handyvertrag jetzt kündigenQuellen (Gesetzestexte)
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Kurz beantwortet
Kann ich meinen Handyvertrag vor Ablauf der 24 Monate kündigen?
Ordentlich in der Regel nicht. Möglich ist eine Sonderkündigung, z. B. nach einer einseitigen Vertragsänderung wie einer Preiserhöhung (§ 57 TKG) oder nach einem Umzug, wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann (§ 60 TKG).
Wie lange ist die Kündigungsfrist nach der Mindestlaufzeit?
Ein Monat. Nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit kannst du einen stillschweigend verlängerten Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 56 Abs. 3 TKG).
Verliere ich meine Rufnummer, wenn ich kündige?
Nein, wenn du die Rufnummernmitnahme beim neuen Anbieter beauftragst. Der Wechsel wird vom neuen Anbieter geleitet (§ 59 TKG).
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