Kündigung wegen Umzug
Ein Umzug berechtigt nicht automatisch zur Kündigung. Für Internet/Telefon und Energie gibt es aber gesetzliche Sonderregeln. Gib im Schreiben deine neue Anschrift und das Auszugsdatum an.
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Wann gilt das?
- Internet und Telefon: Der Anbieter muss den Vertrag am neuen Wohnsitz zu gleichen Bedingungen fortführen, wenn er die Leistung dort anbietet. Bietet er sie dort nicht an, kannst du mit einer Frist von einem Monat kündigen – zum Auszug oder später (§ 60 TKG).
- Strom und Gas: Haushaltskunden können bei einem Wohnsitzwechsel mit sechs Wochen Frist außerordentlich kündigen. Das entfällt, wenn der Versorger dir binnen zwei Wochen die Belieferung am neuen Wohnort zu den bisherigen Bedingungen anbietet (§ 41b Abs. 5 EnWG). Gib deshalb die neue Anschrift an.
- Fitnessstudio: Ein Umzug ist laut BGH grundsätzlich kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung (Urteil vom 4. Mai 2016 – XII ZR 62/15). Hier hilft meist nur die ordentliche Kündigung – bei Verträgen ab 1.3.2022 nach der Erstlaufzeit mit höchstens einem Monat Frist.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und das Gesetz in der aktuellen Fassung.
Fragen & Antworten: Kündigung wegen Umzug
Kann ich meinen Internetvertrag beim Umzug kündigen?
Nur wenn der Anbieter die Leistung an deinem neuen Wohnort nicht anbietet. Dann gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat (§ 60 Abs. 2 TKG). Bietet er sie an, läuft der Vertrag am neuen Ort weiter; dafür darf er ein Entgelt bis zur Höhe eines Neuanschlusses verlangen.
Wie kündige ich Strom und Gas beim Umzug?
Mit sechs Wochen Frist zum Auszug oder später (§ 41b Abs. 5 EnWG). Nenne deine zukünftige Anschrift – bietet der Versorger dir binnen zwei Wochen die Weiterbelieferung zu gleichen Bedingungen an, bleibt der Vertrag bestehen.